{"id":34,"date":"2019-11-01T06:21:56","date_gmt":"2019-11-01T05:21:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/?page_id=34"},"modified":"2024-02-26T07:19:40","modified_gmt":"2024-02-26T06:19:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/?page_id=34","title":{"rendered":"Satzung des Feuerwehrverein Trages e. V."},"content":{"rendered":"\n<p>(in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 26.08.2022,<br>zuletzt erg\u00e4nzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.12.2022)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 1<\/strong><br><strong>Name und Sitz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Der Verein hat die Rechtsform einer eingetragenen Vereinigung. Er f\u00fchrt den Namen<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u201eFeuerwehrverein Trages e. V.\u201c\u00a0<br><br>(2) \u00a0Der Verein ist eine freiwillige Vereinigung von B\u00fcrgern. <br><br>(3) \u00a0Der Sitz des Vereins ist Trages.<br><br>(4) \u00a0Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Borna unter der Nummer <br>        VR 10233 eingetragen.<br><br>(5) \u00a0In Rechtsfragen wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 2<\/strong><br><strong>Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Der Feuerwehrverein Trages e. V. mit Sitz in Trages verfolgt keine unmittelbar <br>       gemeinn\u00fctzigen Zwecke im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der <br>      Abgabenordnung.<br><br>\u00a0(2) \u00a0Der Feuerwehrverein Trages e. V. setzt sich vor allem f\u00fcr<br>\u00a0        &#8211; die F\u00f6rderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0   \u00a0 Unfallverh\u00fctung;<br>         &#8211; die F\u00f6rderung des Zusammenhaltes und der d\u00f6rflichen Gemeinschaft sowie<br>         &#8211; der F\u00f6rderung des Amateur- bzw. Breitensports<br>\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0 ein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 3<\/strong><br><strong>Ziele und Aufgaben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>setzt sich f\u00fcr die gesellschaftliche Unterst\u00fctzung und Anerkennung der Leistungen der<br>Angeh\u00f6rigen der Feuerwehr ein;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>setzt sich f\u00fcr eine kontinuierliche und enge Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, den staatlichen und wirtschaftlichen Organen sowie den gesellschaftlichen Organisationen ein, um die vom Verein verfolgten Ziele und Aufgaben zu erreichen;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>unterst\u00fctzt das Wirken der Feuerwehrangeh\u00f6rigen und seiner Mitglieder auf kulturellem und sportlichem Gebiet;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>erkennt besondere Leistungen im Feuerwehrwesen an;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>unternimmt Anstrengungen zur Gewinnung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und des Feuerwehrvereins;&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00f6rdert die Traditionspflege sowie die d\u00f6rfliche Entwicklung;<\/li>\n\n\n\n<li>f\u00f6rdert Aktivit\u00e4ten zur St\u00e4rkung des d\u00f6rflichen Gemeinschaftslebens.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 4<\/strong><br><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Im Feuerwehrverein Trages e. V. kann jede nat\u00fcrliche Person Mitglied werden. Die   <br>      Mitglieder sollen aktiv dazu beitragen, den Vereinszweck zu verwirklichen. <br>\u00a0<br>(2) F\u00f6rdermitglieder des Vereins k\u00f6nnen Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften,<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 gesellschaftliche Organisationen und B\u00fcrger werden.\u00a0<br><br>(3) Verdienstvolle Pers\u00f6nlichkeiten k\u00f6nnen vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt <br>       werden,\u00a0wenn diese sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.<br><br>(4) Der Beitritt zum Verein erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung und Beschluss des<br>\u00a0    \u00a0Vereinsvorstandes. Die Mitgliederversammlung ist im Rahmen der <br>      Jahreshauptversammlung \u00fcber erfolgte Vereinsbeitritte zu informieren.<br><br>(5) Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erkl\u00e4rten Austritt des Mitglieds, nach <br>       Ausschluss,\u00a0durch Streichung von der Mitgliederliste oder durch Tod des Mitgliedes.\u00a0<br><br>(6) Die Austrittserkl\u00e4rung hat dem Vorstand schriftlich mit einer Frist von drei Monaten <br>       zum Ende eines Kalenderjahres zuzugehen.<br><br>(7) \u00a0Der Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied gr\u00f6blich gegen die Satzung oder die<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   Interessen bzw. das Ansehen des Vereins oder seiner Mitglieder versto\u00dfen hat. \u00dcber <br>        den Ausschluss entscheidet zun\u00e4chst der Vorstand. Der Vorstand hat seine <br>        Entscheidung gegen\u00fcber dem Betroffenen schriftlich zu begr\u00fcnden. Gegen die <br>        Entscheidung des Vorstandes kann der Betroffene einen Beschluss der <br>        Mitgliederversammlung \u00fcber den Ausschluss fordern. In diesem Falle ist eine <br>        au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung vom Vorstand einzuberufen.\u00a0<br><br>(8)\u00a0Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft von der<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0  Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Aufforderung<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   (Mahnung) mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand ist. Die Streichung <br>       darf erst beschlossen werden, wenn nach Absenden der zweiten Mahnung mindestens <br>       zwei Monate verstrichen sind und in dieser Mahnung die Streichung angedroht worden <br>       ist. Die Beitragspflicht f\u00fcr die vergangenen Jahre bleibt davon unber\u00fchrt.<br><br>(9) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten <br>       gegen\u00fcber dem Verein, unbeschadet der Beitragspflicht. Gleichzeitig ist das ehemalige <br>       Mitglied automatisch aller bekleideten \u00c4mter innerhalb des Vereins enthoben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 5<\/strong> <br><strong>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder sind berechtigt:<br>      &#8211; &nbsp;an der Arbeit des Feuerwehrvereins aktiv teilzunehmen und \u00fcber die Aufgaben und<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; deren Realisierung mit zu entscheiden;<br>      &#8211; &nbsp;zu allen Fragen und Angelegenheiten des Vereins ihre Meinung zu \u00e4u\u00dfern, Antr\u00e4ge zu<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;  stellen und Vorschl\u00e4ge einzubringen;<br>      &#8211; &nbsp;an den Veranstaltungen des Vereins im Rahmen seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen T\u00e4tigkeit<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; teilzunehmen,<br>      &#8211; &nbsp;sich und andere Mitglieder des Vereins f\u00fcr die Wahl in Vereinsorgane oder als Beisitzer<br>&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; vorzuschlagen und zu den von ihnen und anderen Organen vorgeschlagenen<br>          Kandidaten Stellung zu nehmen.<br><br>(2) Die Mitglieder sind verpflichtet:<br>       &#8211; die Satzung des Vereins anzuerkennen und w\u00e4hrend ihrer Mitgliedschaft Beitr\u00e4ge zu &nbsp;<br>&nbsp;         entrichten;<br>       &#8211; die Aufgaben des Vereins, die sich insbesondere aus den Beschl\u00fcssen der<br>&nbsp;         Mitgliederversammlungen ergeben, zu erf\u00fcllen bzw. in geeigneter Weise zu     <br>          unterst\u00fctzen;<br>       &#8211; \u00fcbertragene Funktionen verantwortungsvoll auszu\u00fcben;<br>       &#8211; dem Verein relevante \u00c4nderungen in den pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen f\u00fcr die <br>          Durchf\u00fchrung&nbsp;der Mitgliedschaft (z.B. Anschrift, Telefon, Bankverbindung, T\u00e4tigkeit <br>          o. \u00e4.) unverz\u00fcglich&nbsp;mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 6<\/strong> <br><strong>Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0F\u00fcr jedes Kalenderjahr der Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag erhoben, der nach <br>       sozialen Gesichtspunkten gestaffelt ist.\u00a0<br><br>(2)\u00a0N\u00e4heres zu Art und H\u00f6he der Beitr\u00e4ge ist in der jeweils g\u00fcltigen Fassung der <br>       Beitragsordnung des Vereins geregelt.\u00a0<br><br>(3) \u00a0Bei unterj\u00e4hrigem Vereinsbeitritt ist stets der volle Jahresbeitrag zu entrichten.<br><br>(4) \u00a0Im Beitrittsjahr ist der Jahresbeitrag sofort zu entrichten. Folgebeitr\u00e4ge sind durch die<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   Mitglieder bis zum 31. Mai eines jeden Jahres zu zahlen.\u00a0<br><br>(5) \u00a0Die H\u00f6he des Jahresbeitrages wird vom Vorstand beschlossen. Dabei sind die<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   Leistungsf\u00e4higkeit des Vereins sowie die sozialen Belange der Mitglieder zu <br>        ber\u00fccksichtigen. Die ge\u00e4nderte oder neu gefasste Beitragsordnung ist den Mitgliedern <br>        vier Monate vor dem Zeitpunkt bekannt zu geben, von dem an sie gelten soll.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 7<\/strong> <br> <strong>Verm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Der Verein finanziert sich durch die Beitr\u00e4ge der Mitglieder und Spenden.\u00a0<br><br>(2) \u00a0Alle Beitr\u00e4ge und Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet<br> \u00a0 \u00a0 \u00a0 werden.\u00a0<br><br>(3) \u00a0Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind oder durch<br>\u00a0   \u00a0 \u00a0 unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.\u00a0<br><br>(4) \u00a0Bei Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 2 Satz 1 BGB der  <br>        Vereinsvorstand \u00fcber den Anfallberechtigten des Vereinsverm\u00f6gens. Ein Anspruch der <br>        Mitglieder auf Aussch\u00fcttung des Vereinsverm\u00f6gens besteht nicht.<br><br>(5)\u00a0 Falls die Mitgliedervertreterversammlung nicht anders beschlie\u00dft, sind die <br>        Vorstandsmitglieder Liquidatoren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 8<br> Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<br><br>(2) \u00a0Das erste Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr 1991, auch wenn der Verein seine T\u00e4tigkeit <br>        zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt beginnt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 9<\/strong><br> <strong>Organe des Vereins<\/strong><br> <\/p>\n\n\n\n<p>(1) Organe des Vereins sind:<br>      a) die Mitgliederversammlung<br>      b) der Vorstand<br>      c) die Revisionskommission<br><br>(2) \u00a0Einem Organ des Vereins k\u00f6nnen nur Vereinsmitglieder angeh\u00f6ren. Ausgenommen sind<br>  \u00a0 \u00a0 \u00a0 gesch\u00e4ftsunf\u00e4hige und beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen sowie juristische <br>        Personen.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 10<br> Die Mitgliederversammlung<\/strong><br> <\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins. Sie ist mindestens <br>       einmal im Jahr durchzuf\u00fchren. Sie wird vom Vorstand einberufen und durch schriftliche <br>       Einladung vier Wochen gemeinsam mit einer geplanten Tagesordnung vorher <br>       angezeigt.\u00a0<br><br>(2) \u00a0Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zwei  <br>       Wochen (Eingang beim Vorstand) vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand <br>       schriftlich die Erg\u00e4nzung oder die \u00c4nderung der Reihenfolge der Tagesordnung <br>       beantragen; dies gilt nicht f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen. Der Vorstand erstellt daraufhin eine <br>       ge\u00e4nderte Tagesordnung mit den eingereichten Erg\u00e4nzungen und verschickt diese <br>       sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung.<br><br>(3) Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung \u00fcber die ge\u00e4nderte<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0 Tagesordnung einen Beschluss der Mitgliederversammlung herbeizuf\u00fchren. Diese <br>      Unterlagen k\u00f6nnen den Mitgliedern auch elektronisch zugesandt werden.<br><br>(4) Die Mitgliederversammlung<br>       &#8211; \u00a0nimmt die Berichte des Vorstandes und der Revisionskommission entgegen;<br>       &#8211; \u00a0beschlie\u00dft den Haushaltsplan, die Gesch\u00e4ftsordnung, die Beitragsordnung und \u00fcber<br>\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0   \u00a0 eingebrachte Antr\u00e4ge;<br>       &#8211; \u00a0ernennt Ehrenmitglieder auf Vorschlag der Mitglieder;<br>       &#8211; \u00a0wird \u00fcber erfolgte Aufnahmen von Mitgliedern in den Verein informiert und <br>           entscheidet im Falle des \u00a7 4 Abs. 7 Satz 4 \u00fcber den Ausschluss von Mitgliedern;<br>       &#8211; \u00a0befasst sich mit der weiteren T\u00e4tigkeit des Vereins;<br>       &#8211; \u00a0kann Nachfolgekandidaten ernennen, welche bei unerwartetem Ausscheiden eines<br>\u00a0\u00a0 \u00a0 \u00a0   \u00a0 Mitglieds aus den Organen des Vereins, in diese nachr\u00fcckt. <br><br>(5)  Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aller f\u00fcnf Jahre den Vorstand und die <br>        Revisionskommission. Ehren\u00e4mter mit beratender Stimme sind m\u00f6glich.<br><br>(6)  Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn die Mehrheit der Mitglieder <br>        anwesend sind. Die Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung erfordert die <br>        Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br><br>(7)  Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist innerhalb von vier Wochen durch den Vorsitzenden des<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0  Vorstandes eine neue Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0  unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Erscheinenden beschlussf\u00e4hig.\u00a0<br><br>(8)\u00a0\u00c4nderungen der Satzung und der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen <br>       der 3\/4-Mehrheit der Erschienenen.<br><br>(9) \u00a0Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand und muss, wenn es <br>        1\/3 der Mitglieder fordert, einberufen werden.<br><br>(10)Gefasste Beschl\u00fcsse m\u00fcssen schriftlich festgehalten werden und von zwei Mitgliedern<br>    \u00a0 \u00a0 abgezeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><br>&nbsp;<strong>\u00a7 11<\/strong><br> <strong>Der Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schriftf\u00fchrer, dem\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Kassenwart und dem oder den Beisitzern. Dienstort der Vorstandsmitglieder ist der Sitz <br>       des Vereins.<br><br>(2) \u00a0Der Vorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins, verwaltet das <br>        Vereinsverm\u00f6gen und ist in seiner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung verpflichtet, die <br>        satzungsgem\u00e4\u00dfen Ziele des Vereins zu verwirklichen und den Verein zu festigen und <br>        auszubauen.<br><br>(3) \u00a0Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht durch diese <br>        Satzung\u00a0anderen Organen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<br>        &#8211; Vorbereiten der Mitgliederversammlung und Aufstellen der Tagesordnung;<br>        &#8211; Einberufen der Mitgliederversammlung;<br>        &#8211; Vollzug und Umsetzung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung;<br>        &#8211; Verwalten des Vereinsverm\u00f6gens; <br>        &#8211; Erstellen des j\u00e4hrlichen Jahres- und Kassenberichtes. <br><br>(4) Der Vorstand f\u00fchrt mindestens einmal im Quartal eine Vorstandssitzung durch. Diese <br>       werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. \u00dcber die Sitzungen des Vorstandes <br>       sind die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder rechtzeitig vorher unter Mitteilung der <br>       Tagesordnung zu informieren.<br><br>(5) \u00a0Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliedervertreterversammlung gew\u00e4hlt.  <br>        Die Amtszeit des Vorstandes betr\u00e4gt f\u00fcnf Jahre. Sie bleiben jedoch solange im Amt, bis <br>        ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt worden ist. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die Bestellung der<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   Vorstandsmitglieder kann nur aus wichtigem Grund nach \u00a7 27 Absatz 2 BGB vorzeitig<br>\u00a0 \u00a0 \u00a0   widerrufen werden.\u00a0<br><br>(6) \u00a0Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung, bei <br>        der die Wahl des Vorstandes ansteht, beim Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen <br>        Verhinderung beim Stellvertreter, bei dessen Verhinderung wiederum bei einem <br>        anderen Mitglied des Vorstandes einen Vorschlag einreichen. Die schriftliche <br>        Zustimmung des bzw. der vorgeschlagenen Kandidaten muss beigef\u00fcgt werden. In der <br>        Einladung zur Mitgliederversammlung sind die vorgeschlagenen Kandidaten unter dem <br>        Tagesordnungspunkt Vorstandswahl alphabetisch aufzulisten.<br><br>(7) \u00a0Bei Unterschreitung der Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder muss das verbleibende<br>\u00a0 \u00a0   \u00a0 Vorstandsmitglied unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche  <br>        Mitgliedervertreterversammlung einberufen. Die Ladungsfrist betr\u00e4gt in diesem Fall  <br>        abweichend lediglich 10 Tage. Das Vorschlagsrecht liegt in diesem Fall (auch bei  <br>        Antr\u00e4gen beim Registergericht auf Notvorstandsbestellung) bei dem verbleibenden <br>        Vorstandsmitglied.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 12<\/strong><br> <strong>Bekanntmachungen, Einberufungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bekanntmachungen des Vereins einschlie\u00dflich Einberufungen erfolgen form- und fristgerecht und gelten als zugegangen, wenn diese zwei Werktage vor Ende der Bekanntgabefrist an die zuletzt vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail-Adresse versandt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 13<br> Satzungs\u00e4nderungen<\/strong><br> <\/p>\n\n\n\n<p>(1) \u00a0Eine \u00c4nderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einer <br>       Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Zur \u00c4nderung des <br>       Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung <br>       der nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<br><br>(2) \u00a0Die beabsichtigte Satzungs\u00e4nderung muss in ihrem Wortlaut sowohl im Antrag als auch <br>        in der Einladung angegeben und erl\u00e4utert werden. Antr\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung sind <br>        mit entsprechender Erl\u00e4uterung bis sp\u00e4testens drei Monate vor der <br>        Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 14<\/strong><br> <strong>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><br> <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins. Erf\u00fcllungsort ist in jedem Fall der Ort des Sitzes des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center\"><strong>\u00a7 15<\/strong><br> <strong>Schlussbestimmunge<\/strong>n<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten Teile dieser Satzung unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt das nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Satzungsteile.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Kitzscher, den 16.12.2022<\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\" hidden class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/2022-12-16-Satzung-FwV-Trages-e.-V.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Satzung des Feuerwehrverein Trages als Dokument zum Download.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-41777e82-0dce-4860-b6ec-bea7cad6c169\" href=\"https:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/2022-12-16-Satzung-FwV-Trages-e.-V.pdf\">Satzung des Feuerwehrverein Trages als Dokument zum Download<\/a><a href=\"https:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/2022-12-16-Satzung-FwV-Trages-e.-V.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-41777e82-0dce-4860-b6ec-bea7cad6c169\">Herunterladen<\/a><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 26.08.2022,zuletzt erg\u00e4nzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.12.2022) \u00a7 1Name und Sitz (1) \u00a0Der Verein hat die Rechtsform einer eingetragenen Vereinigung. Er f\u00fchrt den Namen\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u201eFeuerwehrverein Trages e. V.\u201c\u00a0 (2) \u00a0Der Verein ist eine freiwillige Vereinigung von B\u00fcrgern. (3) \u00a0Der Sitz des Vereins ist Trages. &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.feuerwehrverein-trages.de\/?page_id=34\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung des Feuerwehrverein Trages e. 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